Rechtsprechung
   BFH, 16.06.1971 - I R 58/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,815
BFH, 16.06.1971 - I R 58/68 (https://dejure.org/1971,815)
BFH, Entscheidung vom 16.06.1971 - I R 58/68 (https://dejure.org/1971,815)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 1971 - I R 58/68 (https://dejure.org/1971,815)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,815) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 102, 227
  • DB 1971, 2048
  • BStBl II 1971, 614
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.12.1965 - I 246/62 U

    Wertfestsetzung des Abwicklungsendvermögens bei Auflösung einer Gesellschaft mit

    Auszug aus BFH, 16.06.1971 - I R 58/68
    Die GmbH führte über die Besteuerung ihres Abwicklungsgewinns einen Rechtsstreit, der durch Urteil des BFH I 246/62 U vom 14. Dezember 1965 (BFH 84, 420, BStBl III 1966, 152) entschieden wurde.
  • BFH, 10.01.1968 - I R 47/66

    Rechtliches Gehör - Vorliegen von Steuerakten - Verwertung von Aktenteilen

    Auszug aus BFH, 16.06.1971 - I R 58/68
    Dazu ist es -- auch unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs -- nicht verpflichtet (BFH-Urteil I R 47/66 vom 10. Januar 1968, BFH 91, 338, BStBl II 1968, 349).
  • BFH, 11.07.1958 - III 267/57 U

    Verpflichtung einer Bank zur Begleichung von Lastenausgleichsabgaben bei

    Auszug aus BFH, 16.06.1971 - I R 58/68
    Ein Abwickler, der unter diesen Umständen Vermögen der Gesellschaft verteilt, verkürzt damit schuldhaft, und zwar vorsätzlich oder jedenfalls grob fahrlässig im Sinn der bisherigen Rechtsprechung (BFH-Urteil III 267/57 U vom 11. Juli 1958, BFH 67, 245, BStBl III 1958, 367), Steueransprüche (§ 109 Abs. 1 AO).
  • BFH, 11.06.1996 - I B 60/95

    Haftung mehrerer GmbH-Geschäftsführer

    Im Rahmen einer GmbH-Abwicklung dürften Vermögenswerte nur nach Tilgung aller vorhandenen Verbindlichkeiten und nach Ablauf des Sperrjahres entnommen werden (§§ 72 und 73 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung -- GmbHG --; Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. Juni 1971 I R 58/68, BFHE 102, 227, BStBl II 1971, 614).

    Befindet sich die GmbH in Abwicklung, dürfen überdies Vermögenswerte nur nach Tilgung aller vorhandenen Verbindlichkeiten und nach Ablauf des Sperrjahres entnommen werden (§§ 72 und 73 GmbHG; vgl. dazu Urteil in BFHE 102, 127, BStBl II 1971, 614).

  • FG Baden-Württemberg, 08.11.1990 - III K 221/85

    Abgabenordnung; Haftung eines GmbH-Geschäftsführers

    Sie kann bereits vor Fälligkeit der Steuerschulden (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1984 V R 128/79, BStBl II 1984, 776 ), ja sogar vor deren Entstehung (BFH-Urteil vom 23. April 1974 VII R 141/71, BFHE 112, 539, Finanzgericht -FG- Münster, Urteil vom 25. März 1982 IV 3427/77 Z, EFG 1982, 594; vgl.auch BFH-Urteile vom 16. Juni 1971 I R 58/68, BStBl II 1971, 614 , vom 01. Februar 1973 I R 170/70, BStBl II 1973, 465 ) begründet sein.

    Eine entsprechende Verpflichtung hat der BFH (Urteile I R 58/68 und I R 170/70) aus § 106 Reichsabgabenordnung ( RAO ) abgeleitet, der inzwischen von § 34 AO abgelöst wurde.

  • VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5005

    Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer wegen Gewerbesteuern

    Dadurch, dass er diese nahe liegende Möglichkeit, die tatsächlich nach erfolgter Außenprüfung im Jahre 2009 eingetreten ist, außer Acht gelassen hat und nicht dafür Sorge getragen hat, dass ausreichende Mittel zur Deckung noch nicht fälliger oder streitiger Verbindlichkeiten vorhanden sind - wie es zu seinen steuerrechtlichen Pflichten als Geschäftsführer und später Liquidator gehört hätte (§ 161 Abs. 2 i. V. m. § 155 Abs. 2 Satz 2 HGB; vgl. auch BFH, U. v. 16.6.1971 - I R 58/68 - juris) -, sondern ohne Durchführung eines Liquidationsverfahren die Löschung der KG und eine Umbuchung des Umlaufvermögens bewirkt hat, hat er seine Sorgfaltspflichten in ungewöhnlich hohem Maße verletzt (vgl. VG Stade, U. v. 2.4.2014 - 3 A 1404/12 - juris Rn. 36).
  • VG Stade, 02.04.2014 - 3 A 1404/12

    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG als Haftungsschuldner

    Dadurch, dass er diese nahe liegende Möglichkeit, die tatsächlich nach erfolgter Außenprüfung im Jahre 2011 eingetreten ist, außer Acht gelassen hat und nicht dafür Sorge getragen hat, dass ausreichende Mittel zur Deckung noch nicht fälliger oder streitiger Verbindlichkeiten vorhanden sind - wie es zu seinen steuerrechtlichen Pflichten als Liquidator gehört hätte (§§ 161 Abs. 2 i.V.m. § 155 Abs. 2 Satz 2 HGB; vgl. auch BFH, Urteil vom 16.06.1971 - I R 58/68 - juris) -, sondern das Liquidationsverfahren beendet hat, hat er seine Sorgfaltspflichten in ungewöhnlich hohem Maße verletzt.
  • VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5124

    Haftungsbescheid gegen Gesellschaft als Liquidatorin im Hinblick auf

    Dadurch, dass sie diese nahe liegende Möglichkeit, die tatsächlich nach erfolgter Außenprüfung im Jahre 2009 eingetreten ist, außer Acht gelassen hat und nicht dafür Sorge getragen hat, dass ausreichende Mittel zur Deckung noch nicht fälliger oder streitiger Verbindlichkeiten vorhanden sind - wie es zu ihren steuerrechtlichen Pflichten als Geschäftsführerin und später Liquidatorin gehört hätte (§ 161 Abs. 2 i. V. m. § 155 Abs. 2 Satz 2 HGB; vgl. auch BFH, U. v. 16.6.1971 - I R 58/68 - juris) -, sondern ohne Durchführung eines Liquidationsverfahren die Löschung der KG bewirkt und eine Umbuchung des Umlaufvermögens geduldet hat, hat sie ihre Sorgfaltspflichten in ungewöhnlich hohem Maße verletzt (vgl. VG Stade, U. v. 2.4.2014 - 3 A 1404/12 - juris Rn. 36).
  • BFH, 26.11.1980 - I R 47/78

    Haftung des Liquidators - Stiftung - Unterstützungskasse - Doppelstellung -

    Vorher entstandene Steuerschulden sind die vor dem endgültigen Wegfall der Stiftung, d. h. vor Beendigung der Liquidation entstandenen Steueransprüche (§ 88 Satz 2 mit § 49 Abs. 2 BGB, Urteile vom 16. Juni 1971 I R58/68, BFHE 102, 227, 231, BStBl II 1971, 614, sowie vom 7. Oktober 1977 III R 131/73, BFHE 123, 398, 404).
  • BFH, 01.02.1973 - I R 170/70

    GmbH - Pflicht des Abwicklers - Auflösung der Gesellschaft - Bezahlung der

    Die Haftung erstreckt sich auch auf die Steuerschulden, die nach Auflösung, aber vor Löschung der GmbH im Handelsregister entstanden sind (Urteil des BFH vom 16. Juni 1971 I R 58/68, BFHE 102, 227, BStBl II 1971, 614), somit auf die Körperschaftsteuer 1955, die Gewerbesteuer 1958 und die Körperschaftsteuer für den Zeitraum vom 1. Januar 1958 bis 9. Juli 1959 (§ 3 Abs. 5 Nr. 1 c, 3 StAnpG, § 14 KStG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht